Krankenfahrten

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen und können bei Vorliegen einer Verordnung einer Krankenfahrt direkt mit den Kassen abrechnen. Gegebenenfalls ist vorab die Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich.

Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, wenn Sie hiervon nicht befreit sind. 
Die Zuzahlung entspricht 10% vom Fahrpreis (mind. 5€ bis max. 10€ pro Fahrt).

 

Ausführliche Informationen finden Sie im nachfolgenden Patienten-Merkblatt:

Hier finden Sie das aktuelle Muster einer Verordnung einer Krankenbeförderung:

Mitglied im Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V.

 

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